Unser Einsatz für den Umweltschutz
Das Fluttor der Mellnitz-Üselitzer Wiek auf Rügen: Die Wiederherstellung der Ostseebucht ist eine Kompensationsmaßnahme für den Bau der Rügenbrücke.
© René Legrand
Das Fluttor der Mellnitz-Üselitzer Wiek auf Rügen: Die Wiederherstellung der Ostseebucht ist eine Kompensationsmaßnahme für den Bau der Rügenbrücke.
© René Legrand
Die Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern sollen den aktuellen Anforderungen an Mobilität genügen, gleichzeitig aber auch den Menschen, Tieren, Pflanzen und dem Klima nicht schaden. Eine komplexe Aufgabe, bei der gegensätzliche Positionen zu berücksichtigen sind. Für die Umweltverträglichkeit, dem Lärm- und Artenschutz gelten bei der Planung und dem Bau von Straßen und Wegen daher umfassende rechtliche Regeln und Richtlinien.
Bei allen Straßenbau-Maßnahmen sind Eingriffe in Natur und Landschaft in erster Linie zu vermeiden sowie unbedingt erforderliche Eingriffe möglichst gering zu halten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu kompensieren. Die Grundlagen bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V).
Das Management von Kompensationsmaßnahmen ist wichtiger Bestandteil der Arbeit der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig planen und realisieren wir Projekte zur Lebensraumvernetzung an Bundes- und Landesstraßen. Da werden dann zum Beispiel Blühstreifen für Wildbienen und Schmetterlinge angelegt, Amphibientunnel und Grünbrücken geplant und gebaut, Nistkästen für Höhlenbrüter und Fledermauskästen aufgehängt, Hecken, Bäume und Streuobstwiesen gepflanzt oder Fließgewässer in einen naturnahen Zustand versetzt.
Eine zentrale Rolle spielt auch der Erhalt und der Schutz der einzigartigen Alleen in M-V.