Straßenverkehrszählung startet in M-V
Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden in diesem Jahr bundesweit die Verkehrsdaten an etwa 40.000 Zählstellen im gesamten Bundesgebiet erhoben. In Mecklenburg-Vorpommern führt die Straßenbauverwaltung des Landes die Verkehrszählung auf den Bundes- und Landesstraße an knapp 550 Standorten durch. Darüber hinaus soll auch der Verkehr auf den Kreisstraßen im Landkreis Ludwigslust-Parchim erfasst werden. Die Autobahn GmbH des Bundes zählt auf den Autobahnen (siehe dazu auch die Pressemitteilung der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen - BASt - vom 2. April 2025).
Die bundesweite Straßenverkehrszählung (SVZ) wird alle fünf Jahre durchgeführt. Die Erhebung liefert wichtige Basisdaten für die Straßen- und Verkehrsplanung. Darüber hinaus werden sie beispielsweise auch von Ämtern, Forschungsinstitutionen, Verbänden oder Bürgerinitiativen für Lärm- und Emissionsberechnungen oder für Mobilitätsstudien genutzt. Für die Verkehrsstatistik werden zusätzlich aus den Einzelergebnissen die Jahresfahrleistungen und die mittleren Verkehrsstärken für Autobahnen und Bundesstraßen (getrennt nach Bundesländern und Fahrzeugarten) ermittelt.
Die Erhebungen erfolgen an ausgewählten Wochentagen zwischen 7 und 18 Uhr sowie an zwei Sonntagen zwischen 16 und 19 Uhr. Für eine aussagekräftige Erfassung der Verkehrsmengen wird zusätzlich an zwei Ferienwerktagen zwischen 15 und 18 Uhr gezählt. Im Herbst 2025 werden die Zählungen abgeschlossen sein.
Im Unterschied zu früheren Zählungen werden bei der diesjährigen SVZ bundesweit auch vermehrt Videokameras eingesetzt. Die Videobilder, die ausschließlich der Zählung und Klassifizierung der Fahrzeuge dienen, werden dabei erstmalig teilautomatisiert ausgewertet – dies spart Zeit und reduziert den Personaleinsatz. Computerunterstützt erfolgt die Zählung automatisch und nur die Fälle, in denen die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Zuordnung zur Fahrzeugklasse nicht hoch genug ist, werden einem Auswertenden zur manuellen Einordnung vorgelegt. Datenschutz ist dabei besonders wichtig: Weitere Daten, wie etwa Kfz-Kennzeichen, werden nicht erfasst und die Videoaufnahmen im Anschluss vernichtet. Somit sind alle geltenden Datenschutzregelungen eingehalten.
Ein wichtiger Baustein bei der SVZ 2025 sind die in den Fahrbahnen fest verbauten Dauerzählstellen im Straßennetz, die fortlaufend Verkehrsdaten liefern. Jedes Fahrzeug, das die Induktivschleifen in der Fahrbahn überfährt, wird automatisch und anonymisiert erfasst. Ebenso wie die Dauerzählstellen liefern die Seitenradargeräte am Fahrbahnrand seit Jahren eine solide Datenbasis. An geeigneten Standorten wird kontinuierlich, das heißt auch außerhalb des SVZ-Jahres, wochenweise der Verkehr gezählt. Die Zählgeräte sind dabei in Leitpfosten oder unauffällig verbaut. Ziel ist es, den Verkehr zu erfassen, ohne ihn zu beeinflussen.
Die Ergebnisse der SVZ 2025 sollen im Herbst 2026 vorliegen. Sie werden auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlicht (www.bast.de).