L 272: Fahrbahn zwischen Seltz und Burow wird erneuert

Nr.17/25  | 24.03.2025  | SBA NZ  | Straßenbauamt Neustrelitz

Das Straßenbauamt Neustrelitz setzt auf der Landesstraße 272 die Fahrbahnerneuerung zwischen dem Ortsausgang Gültz und dem Ortseingang Burow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) fort. Im ersten Bauabschnitt ist im vergangenen Jahr bereits die Asphaltdecke zwischen dem Ortsausgang Gültz und dem Ortseingang Seltz ausgetauscht worden (siehe unsere Pressemitteilung vom 13. November 2024). Im zweiten Abschnitt erfolgen nun ab Montag, 31. März 2025, die Arbeiten zwischen dem Ortsausgang Seltz und dem Ortseingang Burow. Dieser Baubereich hat eine Gesamtlänge von rund 3,5 Kilometer.

Zunächst richtet die Baufirma die Baustelle ein und baut die Bushaltestellen barrierefrei um. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist es erforderlich, den Verkehr mittels Ampel-Regelung halbseitig an der Baustelle vorbeizuführen.

Am Montag, 14. April 2025, beginnt die Sanierung der drei Durchlässe im zweiten Bauabschnitt. Im Anschluss erfolgen die Fräsarbeiten, der Asphalteinbau und die Restarbeiten, wie das Herstellen der Bankette. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist von Montag, 14. April 2025, bis voraussichtlich Mittwoch, 28. Mai 2025, eine Vollsperrung der L 272 zwischen Seltz und Burow erforderlich. Der überörtliche Verkehr wird von Lindenberg kommend über die L 27 Altenhagen nach Altentreptow zur L 35 nach Burow und umgekehrt geführt. Die Verkehrsbeziehung von Seltz nach Gültz bleibt während der Bauzeit bestehen.

Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit vor Christi Himmelfahrt abgeschlossen sein, so dass die Verkehrsfreigabe des zweiten Bauabschnittes nach aktuellem Stand für Mittwoch, 28. Mai 2025, geplant ist. Da besonders der Asphalteinbau und die Markierungsarbeiten stark witterungsabhängig sind, könnten sich noch Änderungen ergeben. Diese würden dann gegebenenfalls bekanntgegeben.  

Die Anlieger des Baufeldes werden gebeten, sich auf die Vollsperrung einzustellen. In der Zeit der Vollsperrung kann das Baufeld nicht befahren werden. Die betroffenen Anwohner werden durch die Baufirma per Postwurfsendung über die Vollsperrung genau informiert. Für direkt-betroffene Anlieger wird es in Absprache mit der Baufirma individuelle Lösungen geben.

Der öffentliche Personennahverkehr ist von der Vollsperrung im benannten Zeitraum betroffen. Es muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.