B 96: Arbeiten zwischen Altefähr und Samtens erforderlich

Nr.62/24  | 10.09.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Im Zuge der bereits angekündigten Arbeiten auf der Rügenbrücke werden zusätzlich die beiden Wegweiser und Anzeigetafeln an der B 96 zwischen Samtens und Altefähr (Landkreis Vorpommern-Rügen) erneuert. Ursprünglich sollte die LED-Technik hier erst im Oktober/November 2024 ausgetauscht werden. Aufgrund der frühzeitigen Material-Lieferung und der günstigeren Witterungsbedingungen werden diese Arbeiten nun jedoch in den September 2024 vorgezogen.

Für die Durchführung ist es erforderlich, die B 96 im oben genannten Abschnitt während der Arbeitszeit (9 bis 16 Uhr) vom 16. September 2024 bis 20. September 2024 sowie vom 23. September 2024 bis 27. September 2024 in Fahrtrichtung Stralsund zu sperren. Das heißt: In diesen Zeiträumen wird der Verkehr der B 96 in Fahrtrichtung Stralsund ab Samtens auf die L 296 abgeleitet und ab Altefähr wieder auf die B 96 geführt. In Fahrtrichtung Bergen fließt der Verkehr auf der B 96 von Altefähr bis Samtens während der Bauarbeiten einspurig. Die 2. Fahrspur in Richtung Bergen wird für Kranarbeiten benötigt.

Die Einschränkungen auf der Rügenbrücke und der B 96 bis Bergen im September 2024 im Überblick:

Rügenbrücke

Vollsperrung 10. und 11. September 2024 wegen Unterhaltungsarbeiten (jeweils 9 bis 15 Uhr)

Sperrung einzelner Fahrstreifen wegen Brückenprüfung (bis 22. September 2024 möglich)

B 96 Anschlussstelle Samtens bis Kreisverkehr Bergen:

17. September 2024 und 18. September 2024 Vollsperrung wegen Unterhaltungsarbeiten (jeweils 9 bis 15 Uhr), Umleitung über L 296

B 96 Anschlussstelle Samtens bis Anschlussstelle Altefähr

Vom 16. September 2024 bis 20. September 2024 und vom 23. September 2024 bis 27. September 2024 jeweils in der Zeit von 9 bis 16 Uhr Sperrung der Fahrtrichtung Stralsund wegen Technikaustausch, Umleitung über L 296

Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahmen dienen dem Erhalt der Infrastruktur.