L 321: Kreuzung in Pasewalk wird zum Kreisverkehr umgebaut

Nr.53/24  | 15.07.2024  | SBA NZ  | Straßenbauamt Neustrelitz

In Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) beginnt am Montag, 22. Juli 2024, der grundhafte Umbau der Kreuzung Landesstraße 321 (Torgelower Straße)/Gemeindewiesenweg zu einem Kreisverkehr. Gleichzeitig werden die Nebenanlagen angepasst. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der Befahrbarkeit sowie die Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Straßenbauamtes Neustrelitz mit der Stadt Pasewalk.

Die Länge der Baustrecke im Zuge der L 321 (Torgelower Straße) beträgt rund 237 Meter. Damit die Arbeiten hier durchgeführt werden können, muss der Verkehr mittels Ampel-Regelung einstreifig an der Baustelle vorbeigeführt werden. Es sind zwei Bauabschnitte bis voraussichtlich Ende Dezember 2024 vorgesehen. Die Einmündungen des Gemeindewiesenweges und der Straße Am Gnädigspark müssen im jeweils betreffenden Bauabschnitt voll gesperrt werden. Die Zufahrt zum Pasewalk-Center ist während der Sperrung über den Gemeindewiesenweg aus der anderen Richtung möglich. Die Zuwegung zur Tankstelle ist über die Straße An den Stadtwerken, die Fabrikstraße und die Straße Gnädigspark sichergestellt. 

Im zweiten Bauabschnitt wird auf der L 321 nur eine Durchfahrt für Pkw möglich sein. Lkw haben die ausgewiesene Umleitung in beide Fahrtrichtungen zu benutzen. Die Umleitung während der Vollsperrung für Lkw erfolgt über Jatznick (B 104/B 109), Torgelow (L 32), Friedberg (L 321) und umgekehrt.

Die unmittelbar betroffenen Anlieger werden vor den jeweiligen Einschränkungen über den Bauablauf informiert. 

Da die Arbeiten stark witterungsabhängig sind, kann es gegebenenfalls zu Terminanpassungen kommen.

Das Bauvorhaben wird durch die Firma Eurovia VBU aus Neubrandenburg ausgeführt. Das Auftragsvolumen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung. Die Maßnahme dient dem Erhalt der Infrastruktur.