Umtauschfrist für Führerscheine in Vorpommern-Rügen verlängert

Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. © iStock.com Details anzeigen
Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. © iStock.com
Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. © iStock.com
Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. © iStock.com
Nr.9/24  | 08.07.2024  | SBV  | Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat die Frist zum Pflichtumtausch von Führerscheinen im Landkreis Vorpommern-Rügen bis zum 19. Januar 2025 verlängert. Dies betrifft den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind und gilt für die Inhaberinnen und Inhaber dieser Führerscheine mit den Geburtsjahren 1965 bis 1970 (siehe Allgemeinverfügung in der Anlage).

Aufgrund des Cyberangriffs auf die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen und des dadurch bedingten Ausfalls der IT-Infrastruktur in der Fahrerlaubnisbehörde haben sich die Bearbeitungsfristen deutlich verlängert.

Durch die Fristverlängerung werden die betroffenen Führerscheininhaberinnen und -inhaber vor einem Ordnungsgeld bewahrt. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben.

Gemäß den einschlägigen EU- und bundesrechtlichen Vorschriften müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 verläuft der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahren des Fahrerlaubnisinhabers.

Ursprünglich sollten die Geburtsjahre 1965 bis 1970 ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Aufgrund des Cyberangriffs auf die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde diese Frist im Dezember 2023 auf den 19. Juli 2024 verlängert. Mit der erneuten Verlängerung bis zum 19. Januar 2025 soll ein reibungsloser Umtausch durch den Landkreis Vorpommern-Rügen gewährleistet werden.