Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Bei einem Planfeststellungsverfahren werden zahlreiche Unterlagen bearbeitet.
© strassen-mv.de
Bei einem Planfeststellungsverfahren werden zahlreiche Unterlagen bearbeitet.
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Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie Straßenbahnvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern. Es entscheidet auch über Planänderungen und Ausnahmen von Nebenbestimmungen in bestehenden Planfeststellungsbeschlüssen und -genehmigungen.
Gleichzeitig ist das Landesamt die zuständige Anhörungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundes- und Landesstraßen sowie Straßenbahnvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuständigkeit für die Anhörung bei Planfeststellungsverfahren für Autobahnen liegt beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und für Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die zuständige Anhörungsbehörde für Kreis- und Gemeindestraßen ist der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt.
Als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde empfiehlt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr allen Antragstellern, die Öffentlichkeit von ihrem Vorhaben frühzeitig zu informieren - möglichst vor Antragstellung.
Das Landesamt führt auch Verfahren nach den Umweltverträglichkeitsgesetzen des Bundes und des Landes durch. Informationen und Unterlagen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen finden Sie im UVP-Portal.