Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Wir speichern die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, soweit sie für das Bewerbungsverfahren erforderlich sind.
© strassen-mv.de
Wir speichern die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, soweit sie für das Bewerbungsverfahren erforderlich sind.
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Im Folgenden informieren wir Sie nach Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Erhebung personenbezogener Daten von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V beziehungsweise bei einem der Straßenbauämter Stralsund, Schwerin oder Neustrelitz.
Sofern im Bewerbungsverfahren Auskünfte bei Dritten eingeholt werden (zum Beispiel Einsichtnahme in die Personalakte), ist hierzu eine gesonderte Einwilligung notwendig. Dafür können Sie gern das folgende Formular verwenden: Einwilligung zur weiteren Datenerhebung (PDF, 0,02 MB)
1. Zweck der Datenerhebung
Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Einstellungsverfahrens vollziehen zu können. Hierfür speichern wir die von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten, soweit sie für die Bewerbung erforderlich sind.
Auf Basis der für die Bewerbung relevanten übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können. Gegebenenfalls erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerbungen weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung in Umsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Bestenauslese wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten sind Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) und h) der DS-GVO, Artikel 88 Absatz 1 der DS-GVO, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz, § 611 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Absatz 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sowie gegebenenfalls spezialgesetzliche Normen (§ 3 Abs. 5 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte), § 3 Abs. 5 Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst), § 4 Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen (TVA-L BBiG), Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege), § 4 Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L), § 31 Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 12 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 FeV, etc.).
Im Bereich der Beamtinnen und Beamten sind Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a), c), e) der DS-GVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b), h) der DS-GVO, Artikel 88 Absatz 1 der DS-GVO, § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), §§ 84 ff. Landesbeamtengesetz (LBG M-V), § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz.
2. Übermittlung personenbezogener Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Stellen im Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V verarbeitet und – im Falle einer Bewerbung bei einem der Straßenbauämter Stralsund, Schwerin oder Neustrelitz – an das jeweilige Straßenbauamt übermittelt.
3. Speicherung personenbezogener Daten
Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir – je nach Ausgang des Bewerbungsverfahrens – mindestens für sechs Monate.
Sollten Sie während des Bewerbungsverfahrens Ihre Bewerbung zurücknehmen, vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von sechs Monaten nach Ihrer Mitteilung über die Bewerbungsrücknahme. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Speicherfrist ist für den Fall etwaiger Klagen aus Rechtsgründen erforderlich.
Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbungen erfolgt die Löschung Ihrer gewonnenen personenbezogenen Daten spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Mitteilung der Absage. Im Falle eines Vorstellungsgespräches gilt dies auch für die hierüber erhobenen personenbezogenen Daten. Die Aufbewahrung während dieses Zeitraums erfolgt zur Sicherstellung der Nachprüfbarkeit der Einstellungsentscheidungen. Nach Ablauf der Frist werden alle gewonnenen personenbezogenen Daten vernichtet beziehungsweise gelöscht.
Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere bezüglich der Anlage von Personalakten, informiert.
4. Nutzung Videokonferenzverfahren Cisco Webex Meetings und Cisco Webex Events
Im Bewerbungsverfahren nutzen wir die Videokonferenzsysteme Cisco Webex Meetings und Cisco Webex Events. Hierbei werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben.
5. Rechte nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 Absatz 1 DS-GVO).
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Der Landesbeauftrage für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern,
Werderstraße 74 a, 19055 Schwerin,
info@datenschutz-mv.de
Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet. Dies führt zur Beendigung der Prüfung Ihrer Bewerbung. Die Möglichkeit der erneuten Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt davon unberührt.